Der gesamte Leistungsumfang und einzelne Liefergegenstände können der vom Kunden akzeptierten Offerte entnommen werden. Weitere Leistungen können von IIZ gesondert verrechnet werden. Für Websites legen die Parteien die Sitemap fest. Eine Sitemap ist die hierarchisch strukturierte Darstellung aller Einzeldokumente (einzelnen Seiten) einer Website, auch Seitenstruktur. Diese wird von den Parteien verbindlich festgelegt. Werden vom Kunden weitere Seiten gewünscht, ist IIZ berechtigt, diese gesondert zu verrechnen. Alle Inhalte (einschliesslich aber nicht ausschliesslich Bilder, Texte und Dokumente), die auf der Website inkludiert werden sollen, kommen vom Kunden und werden nicht von IIZ entwickelt oder bereitgestellt, es sei denn dies wird im Vertrag mit dem Kunden ausdrücklich so vereinbart. Der Kunde wird IIZ alle notwendigen Inhalte und Daten rechtzeitig vor Arbeitsbeginn zur Verfügung stellen. IIZ darf davon ausgehen, dass die vom Kunden zur Verfügung gestellten Informationen vollständig und richtig sind. Der Kunde ist dafür verantwortlich, ein Nutzungsrecht an den von ihm bereitgestellten Inhalten innezuhaben. Der Kunde ist ebenfalls verantwortlich für die orthografische und anderweitige Qualitätskontrolle der von ihm bereitgestellten Inhalte. IIZ kann allerdings vor der Übergabe des Projekts alle Inhalte für die SEO-Optimierung anpassen. IIZ behält sich das Recht vor, Inhalte zu ersetzen, wenn dies der Erfüllung ihrer vertraglichen Pflichten dienlich ist. IIZ wird den Kunden von solchen Ersetzungen informieren. Der Kunde ist verpflichtet, die notwendigen Lizenzen oder Nutzungsrechte an Inhalten zu erwerben. Vor Verrechnung kostenpflichtiger zusätzlicher Dienstleistungen wird IIZ den Kunden darauf hinweisen, um ihm das Recht zu geben, auf solche Dienstleistungen zu verzichten.